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Start Neueste Branchen-News ISPM15 Standard ab 2010

ISPM15 Standard ab 2010

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Neuer Standard schon ab Januar 2010

Foto: gpal

Europalette im Exportstandard

Kisten und Paletten: So sinnvoll und effizient Verpackungen aus Massivholz sind, können mit ihnen doch gefährliche Schädlinge verschleppt werden. Deshalb müssen Holzverpackungen beim Export zunehmend nach besonderen Vorschriften behandelt werden. Bereits ab 1. Januar 2010 werden alle neu hergestellten Europaletten der EPAL-Lizenznehmer den weltweiten Exportstandard „ISPM 15“ erfüllen.

Der Europalettenpool wird damit, nach Angaben der Gütegemeinschaft Paletten e.V., der einzige Tauschpalettenpool sein, der den weltweiten Exportstandard schon vor der verbindlichen Verpflichtung freiwillig anbietet.

Die EPAL stärkt somit ihre Position des Palettenpool in der internationalen Logistik. „Als erster Palettenpool, der diese Pflanzenschutzbestimmungen als Standard einführt, ist EPAL weltweit führend“ erklärt Harry Jacobi, CEO der EPAL. Innerhalb des gesamten Netzwerkes rechnet die EPAL mit 70 Mio. neu hergestellten und behandelten Paletten im ersten Jahr. „Wir sind stolz darauf, dass weltweit alle zugelassenen Hersteller auf dem besten Wege sind, diese Standards lange vor der Frist zu erfüllen – mit all jenen Lizenznehmern, die bereits jetzt ISPM  15-konforme EPAL-Paletten liefern können“.

 

Nachrichten

EPAL testet neue Düsseldorfer Palette

Neue Düsseldorfer-Palette im Test

Die EPAL testet derzeit zwei neue Typen der Düsseldorfe-Palette. In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut IML befinden sich derzeit drei Prototypen einer neuen Düsseldorfer Palette im Praxistest bei drei bekannten Handelsriesen.

Im einzelnen geht es um die praktische Prüfung folgender Punkte:

1. Einsatzfähigkeit entlang der Lieferkette

2. Überprüfung der Handhabungseigenschaften

3. Ermittlung der Bruchquote/Palettenqualität

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Ummsatzsteuerpflich bei Europaletten ?

Viel Verwirrung um die Umsatzsteuerpflicht beim Europalettentausch


Seit der Verfügung (Auszug) der OFD Frankfurt zur steuerlichen Behandlung beim Reparaturtauschprogramm der EPAL ist hinsichtlich der richtigen Vorgehensweise zwischen Kunden und Lieferanten viel Verunsicherung entstanden. Hierzu stellen wir fest: Der Tausch von Europaletten 1:1 ist weiterhin nicht Umsatzsteuerpflichtig! Beim Naturalientausch ( z. B. 3 defekte Paletten gegen 1 tauschfähige Palette) muss eine Rechnung erstellt werden, dieses Verfahren ist somit Umsatzsteuerpflichtig. Die EPAL stellt hierzu verbindlich fest:

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